Benutzungsordnung der KÖB St. Laurentius Lembeck

Die Bücherei ist während der Öffnungszeiten für jedermann zugänglich.
Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis ausgehändigt, der grundsätzlich bei der Entleihung mitgebracht
werden muss. Ohne Leserausweis können keine Medien ausgeliehen werden. Bei Kindern bis 14 Jahren hat ein
Erziehungsberechtigter den Antrag zu unterschreiben.
Der Leser bzw. der Erziehungsberechtigte bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzungsordnung
anerkennt.
Eine Änderung der Adresse oder des Namens ist uns mitzuteilen.
Die Ausleihfrist ist bei Spielen, Videos, CD-Rom und Zeitschriften jeweisl 14 Tage.
Bei Büchern, CD´s und Cassetten beträgt die Ausleihfrist 4 Wochen.
Die Weitergabe unserer Medien an Dritte ist unzulässig. Medien, die nicht im Bestand der Bücherei sind, können
gegen eine zusätzliche Gebühr durch den Leihverkehr des Borromäusvereins bzw. der Stadtbibliothek oder der
Fachstelle beschaft werden. Die Leser werden gebeten, die Medien sorgfältig zu behandeln. Für verlorene, beschädigte oder beschmutzte
Stücke muss Ersatz geleistet werden.

Die Leihgebühren betragen z. Zt.:

0,40 DM für Kinderbücher, rot
0,50 DM für Kinderbücher, gelb
0,50 DM für Cassetten
1,00 DM für Erwachsenen-Bücher, orange und weiß
1,00 DM für CD´s
1,00 DM für Zeitschriften
1,50 DM für Spiele
1,50 DM für Videos
2,00 DM Addy Lernprogramme
2,00 DM CD-Rom


Bie Überschreitung der Leihfrist werdn pro Medium 0,50 DM pro Woche als Versäumnisgebühr berechnet. Bei
Mahnungen werden zusätzlich die Portokosten und Telefongebühren berechnet.

Durch die Beachtung dieser Ordnung helfen Sie dem Team, ihre ehrenamtliche Aufgabe zu erfüllen.
Der Leserausweis kostet eine Gebühr bei Erstellung von 2,00 DM für Erwachsene und 1,00 DM für Kinder.

Lembeck, den 02.01.1999

Die Büchereileitung